Mit künstlicher Intelligenz verständliche Texte auf Knopfdruck erstellen
Anders als bei der für öffentliche Stellen geltenden BITV 2.0 sieht das BFSG und die zugehörige Verordnung (BFSGV) keine Verpflichtung vor, Inhalte in Leichter Sprache bereitzustellen. Jedoch müssen Informationen für die Nutzenden verständlich sein. Es sollte also eine einfache Sprache auf den Seiten angestrebt werden. Anders als Leichte Sprache hat einfache Sprache kein festes und definiertes Regelwerk. Hier gibt es lediglich Empfehlungen, wie Texte in einfacher Sprache formuliert sein sollten.
Auch wenn Leichte Sprache nicht konkret gefordert ist, empfiehlt es sich ausgewählte Inhalte trotzdem zu übersetzen. So wird Ihr Angebot für mehr Menschen zugänglich.
Dank Künstlicher Intelligenz lassen sich Texte inzwischen schnell und unkompliziert in Leichte und einfache Sprache übersetzen. Dafür haben wir eine TYPO3-Extension gebaut, die direkt aus dem Backend auf die Schnittstelle von SUMM AI zugreift.
Warum hilft Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit dauerhaften Einschränkungen?
Wenn man an Barrierefreiheit denkt, liegt der Fokus in der Regel auf dauerhaften Behinderungen wie:
- motorischen Einschränkungen
- körperlichen Einschränkungen
- Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit
- Blindheit, Sehbehinderung, Rot-Grün-Sehschwäche, Seheinschränkung aufgrund des Alters
- kognitive Einschränkungen
- Lerneinschränkungen
Diese Einschränkungen können aber auch nur vorübergehend sein, etwa durch Krankheit, Unfall, Operationen oder Medikamente.
Aber auch bei situativen Einschränkungen können barrierefreie Angebote helfen. So machen beispielsweise Untertitel ein Video auch dann zugänglich, wenn man sich in einer lauten Umgebung befindet oder das Video nicht mit Ton anschauen kann – etwa in der U-Bahn.