Barrierefreie Angebote dank jahrelanger Erfahrung und Künstlicher Intelligenz

Behörden und öffentliche Stellen sind schon lange durch die BITV 2.0 und die Barrierefreiheitsgesetze der Länder verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten.

Mit dem Barrierfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung, müssen ab Ende Juni 2025 auch privatwirtschaftliche Webseiten und Apps barrierefrei sein. Das betrifft Online-Shops, Buchungswebseiten und Webseiten, die geschäftsanbahnende Dienstleistungen wie eine Terminbuchung für ein Kundengespräch oder eine Kontaktaufnahme anbieten.

Eine Frau zeigt den Satz "Schön Dich zu treffen" in Gebärdensprache

Barrierefreiheit ist aber nicht nur eine Herausforderung, sondern eine Chance. Auch wenn für Sie das BFSG nicht gilt, bringt Barrierefreiheit wirtschaftliche Vorteile und Sie leisten einen Beitrag zu einer inklusiven Welt.

Sechs gute Gründe für digitale Accessibility

Mehr Menschen erreichen und größere Zielgruppen ansprechen

Ca. 20 Prozent der Menschen weltweit haben eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung!

Durchgehende Zugänglichkeit

Barrieren entstehen auch für Menschen mit vorübergehenden oder situativen Einschränkungen. Barrierefreie Angebote lassen sich auch unter diesen Umständen einfach nutzen.

Gut für die Nutzenden und gut für Ihr Image

Wer jetzt schon proaktiv handelt, kann seine guten Absichten zeigen. Es ist zudem möglich, dass der Kreis der Unternehmen, die vom BFSG betroffen sind, zukünftig erweitert wird.

Mehr Sichtbarkeit durch besseres SEO-Ranking

Suchmaschinen wie Google können barrierefreie Webseiten leichter lesen. Das gibt ein Plus in der Sichtbarkeit!

Weniger Kosten für den Support

Barrierefreie Angebote sind intuitiver zu bedienen und leichter zu verstehen. So müssen sich weniger Menschen an den Kundenservice wenden. Das spart Ihnen bares Geld

Loyality Plus

Wer sich für Barrierefreiheit engagiert, gewinnt Vertrauen und bindet langfristig loyale Nutzerinnen und Nutzer.

Wir haben jahrelange Erfahrung in der barrierefreien Web-Gestaltung für Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit der deutlich anspruchsvolleren BITV. Zudem bringen wir gezielt Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Damit sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie, um BFSG-konforme Angebote zu schaffen.

Mit künstlicher Intelligenz verständliche Texte auf Knopfdruck erstellen

Anders als bei der für öffentliche Stellen geltenden BITV 2.0 sieht das BFSG und die zugehörige Verordnung (BFSGV) keine Verpflichtung vor, Inhalte in Leichter Sprache bereitzustellen. Jedoch müssen Informationen für die Nutzenden verständlich sein. Es sollte also eine einfache Sprache auf den Seiten angestrebt werden. Anders als Leichte Sprache hat einfache Sprache kein festes und definiertes Regelwerk. Hier gibt es lediglich Empfehlungen, wie Texte in einfacher Sprache formuliert sein sollten.

Auch wenn Leichte Sprache nicht konkret gefordert ist, empfiehlt es sich ausgewählte Inhalte trotzdem zu übersetzen. So wird Ihr Angebot für mehr Menschen zugänglich.

Dank Künstlicher Intelligenz lassen sich Texte inzwischen schnell und unkompliziert in Leichte und einfache Sprache übersetzen. Dafür haben wir eine TYPO3-Extension gebaut, die direkt aus dem Backend auf die Schnittstelle von SUMM AI zugreift.

Warum hilft Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit dauerhaften Einschränkungen?

Wenn man an Barrierefreiheit denkt, liegt der Fokus in der Regel auf dauerhaften Behinderungen wie:

  • motorischen Einschränkungen
  • körperlichen Einschränkungen
  • Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit
  • Blindheit, Sehbehinderung, Rot-Grün-Sehschwäche, Seheinschränkung aufgrund des Alters
  • kognitive Einschränkungen
  • Lerneinschränkungen

Diese Einschränkungen können aber auch nur vorübergehend sein, etwa durch Krankheit, Unfall, Operationen oder Medikamente.

Aber auch bei situativen Einschränkungen können barrierefreie Angebote helfen. So machen beispielsweise Untertitel ein Video auch dann zugänglich, wenn man sich in einer lauten Umgebung befindet oder das Video nicht mit Ton anschauen kann – etwa in der U-Bahn.

Unsere Angebote

Beratung: Was bedeutet das BFSG konkret für meine Seite?

Welche Konsequenzen die Regelungen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für eine individuelle Webseite haben, lässt sich nicht pauschal sagen. Unsere Berater:innen stehen Ihnen daher kompetent zur Seite. Sie analysieren Ihre Angebote, leiten daraus konkrete Handlungsempfehlungen ab und planen gemeinsam mit Ihnen die Umsetzung auf Ihren Angeboten.

Tech: Übersetzungen in einfache Sprache und Leichte Sprache direkt aus dem Backend

Dank künstlicher Intelligenz ist die Übersetzung von Inhalten in Leichte Sprache und einfache Sprache inzwischen mit wenigen Klicks möglich. Solche automatisierten Übersetzungen bietet beispielsweise SUMM AI. Wir haben bereits für das Content Management System (CMS) TYPO3 eine Extension entwickelt, die Inhalte direkt aus dem Backend an die API schickt und die übersetzten Inhalte direkt einbaut. Auch mit anderen CMS ist eine direkte Anbindung an die API möglich. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Implementierung und dem Betrieb der jeweiligen CMS-Extension.

Schulung: Barrierefreiheit im redaktionellen Alltag

Wie lässt sich Barrierefreiheit im redaktionellen Alltag mitdenken und Umsetzen. Worauf müssen Redakteur:innen und Editor:innen bei ihrer Arbeit achten. Wir zeigen Ihnen in einem Workshop, wie Barrierefreiheit in Ihre DNA übergeht.
Jana Höffner

Unsere Barrierefreiheitsexpertin:
Jana Höffner

Jana Höffner hat die „Politik des Gehörtwerdens“ in Baden-Württemberg ins digitale übersetzt. Sie hat im Staatsministerium das einmalige Beteiligungsportal und neue Landesportal Baden-Württemberg.de mit konzipiert. Als Referatsleiterin verantwortete sie bis 2023 die Online-Kommunikation der Landesregierung. Sie hat Maßstäbe in der Regierungskommunikation gesetzt. Diese Erfahrung gibt sie bei rsm integral als Beraterin weiter.

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